Rechtsextremisten versuchen immer wieder, Städte und Gemeinden an zivilgesellschaftlichem Engagement zu hindern indem sie auf das Neutralitätsgebot verweisen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Städte differenziert.
Die Stadt Nürnberg verstößt mit ihrer Mitgliedschaft in der Allianz gegen Rechtsextremismus nicht gegen das Neutralitätsgebot, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen. Dafür hat das Gericht Maßstäbe festgelegt. Wenn die Kommune keine führende Rolle einnimmt, verletzt sie mit ihrer Mitgliedschaft nicht das Neutralitätsgebot. (Urt. v. 26.03.2026, Az. 8 C 3.25) Quelle lot.de„
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