Herzlich willkommen

bei BGKomm, dem Dachverband der grünen kommunalpolitischen Vereinigungen

Die BGKomm e.V. ist der Dachverband der 14 kommunalpolitischen Vereinigungen (KPVen) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Kommunalpolitische Vereinigungen unterstützen bündnisgrüne Kommunalpolitiker*innen auf vielfältige Art: Durch Fortbildung, Beratung und Vernetzung auf der Ebene eines Bundeslandes.

Schnittstelle
  • Netzwerk grüner Kommunalpolitik
  • Enge Verzahnung Grüner Kommunalpolitik mit Bundestagsfraktion und Bundespartei
  • Gebündelter Informationsfluss der Bundespolitik an grüne ehren- & hauptamtliche Kommunalpolitiker*innen
  • Effektive Weitergabe kommunaler Anliegen und Belange an die grüne Bundespolitik
  • Frühwarnsystemin beide Richtungen

Interessensvertretung
  • Zentrale Ansprechpartnerin grüner Kommunalpolitik für die grüne Bundespolitik
  • Zentrale Ansprechpartnerin für Verbände, Trägerinnen politischer Weiterbildungsarbeit, KPVen anderer Parteien und Ministerien
  • Mitarbeit in der Allianz für Kommunen des Bundesinnenministerium

Vernetzung
  • Koordination der Treffen der Landes-KPVen
  • Mehr Austausch, gemeinsame Bildungsarbeit, Teilen von Kommunalwahlstrategien und Synergieeffekte
  • Regelmäßige Austausch- und Strategieformate grüner kommunaler Wahlbeamt*innen mit grüner Bundesebene
  • Koordinierte Vernetzung in den Kommunalpolitischen Spitzenverbänden

Aktuelles

Positionierung zu drohenden Sozialkürzungen
Die drohenden Sozialkürzungen sind aus kommunaler Perspektive nicht geeignet, die aktuellen Probleme zu lösen Vertreter*innen des Bundeskanzleramts, mehrerer Ministerien, der Bundesländer und kommunaler Spitzenverbände ...
Was bringt die Urabstimmung der bündnisgrünen kommunalen Ebene?
Mit Martin Heilig, Oberbürgermeister der Stadt Würzburg und Dr. Heiko Knopf, stellvertretender Bundesvorsitzender 08. Juni 2026, 18:15 - 19:15 Uhr, Zoom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...
Kommunen verstoßen nicht gegen das Neutralitätsgebot
Rechtsextremisten versuchen immer wieder, Städte und Gemeinden an zivilgesellschaftlichem Engagement zu hindern indem sie auf das Neutralitätsgebot verweisen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht zugunsten ...