
Mit Änderungen in den §§ 31 und 34 BauGB, vor allem aber mit dem als Bau-Turbo bezeichneten neuen § 246e BauGB, werden die Möglichkeiten, bei städtebaurechtlichen Genehmigungsentscheidungen ohne Planungsverfahren und ohne zwingende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vom geltenden Bauplanungsrecht abzuweichen, deutlich ausgeweitet. Die Gemeinden müssen hier bei eingehenden Anträgen in kurzen Fristen, deren Rahmenbedingungen der neue § 36a BauGB setzt, über eine Zustimmung entscheiden. In dieser Veranstaltung werden die Neuregelungen umfassend erläutert.
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