Am 15. Januar 2026 fand unser digitales Fachgespräch mit Kassem Taher Saleh, MdB, und Sylvia Rietenberg, MdB, zur Novellierung des BauGB/Bauturbos statt. Als Experten waren außerdem Florian Winter, Vorstandsvorsitzender der SRL und Mike Petersen, Sprecher des AK Planung der SRL dabei.
Hier finden Sie die Aufzeichnung des Fachgesprächs:
Mehr Informationen zum Bauturbo
Die Koalition hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD am 9. Oktober 2025 den Gesetzesentwurf der Koalitionfraktionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung gebilligt. Seitens der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird dieses Instrument teils kritisch gesehen. Die Räte können vor Ort Vorgaben für die Umsetzung beschließen.
Was ist der Bauturbo?
Die Bundesregierung hat das Ziel erklärt, den Kommunen neue Freiheiten zu geben, um schneller Baurechte zu schaffen und so den Wohnungsbau voranzutreiben. Als Flexibilisierung für den Wohnungsbau wurde ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Damit soll für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften erlaubt werden.
Auf der Seite des Bundestages ist dazu zu lesen:
Wenn eine Kommune sich entscheide, den „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt.
Einfacher möglich wird auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich. Innovative Lärmschutzlösungen sollen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen. Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen soll um fünf Jahre verlängert werden.
Mehr Informationen finden sich hier: Neuer Paragraf 246e, Bundestag verabschiedet Bauturbo
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Vorfeld die Abschaffung des neuen Paragraphen gefordert: „Der vermeintliche Wohnungsbau-Turbo ist eine Mogelpackung und verfehlt sein Ziel. Denn er schafft keine bezahlbaren Wohnungen, fördert Spekulation, schleift demokratische Beteiligungs- und Abwägungsprozesse, erhöht Planungsunsicherheit und treibt den Flächenverbrauch in die Höhe.“ Mehr Informationen finden sich hier: Gemeinwohl-Update statt Mogelpackung
Weitere Erklärungen zum Bauturbo
- Eine Präsentation des Deutschen Städtetages fasst alle wesentlichen Aspekte zusammen: Vereinfachte Zulassung von Wohnbauvorhaben mit den §§ 31, 34 und 246e BauGB „Bauturbo“
- Videopodcast vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) mit den wesentlichen Änderungen und möglichen Auswirkungen
Fragen und Antworten
Die Gesetzesänderung ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. In der kommunalen Praxis ergeben sich eine Reihe von Fragen. Hier finden sich weitere interessante Links:
- Expert*innen-Interview zum Bauturbo von der Kanzlei GGSC
- Das Bundesminsterium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fragen und Antworten zielgruppengerecht aufbereitet, hier geht es zu den FAQs – auch speziell für Ratsmitglieder
- Für die Startphase wurde „Umsetzungslabor“ eingerichtet, welches die Umsetzung des neuen Gesetzes begleiten und einen Lern- und Experimentierraum für Kommunen, Fachpraxis und Verwaltung schaffen soll. Das Umsetzungslabor Bau-Turbo ist ein Kollaborationsprojekt der Bauwende Allianz, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Hier findet ihr Infos zum Umsetzungslabor Bau-Turbo.
- Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin hat zur Sicherstellung einer berlinweit einheitlichen Anwendung des Bauturbos den „Berliner Leitfaden“ erstellt. Der Leitfaden erläutert die Abläufe und Anforderungen des Bauturbos und gibt Hinweise, wie zum Beispiel öffentliche Belange und nachbarliche Interessen zu berücksichtigen sind.
Wie umgehen mit dem Bauturbo als Kommunalvertretung?
Wie Kommunalvertretungen mit dem Gesetz umgehen können, zeigen Grundsatzbeschlüsse in folgenden Städten: