
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energien sind in den vergangenen Jahren in kurzer Folge immer wieder angepasst worden, um eine Vereinfachung und Beschleunigung der Energiewende zu erreichen. Den vorerst letzten Schritt bildet die Umsetzung der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht, mit der u. a. sogenannte Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen eingeführt und Anschlussregelungen für die Ende Juni 2025 entfallenen Genehmigungserleichterungen nach der EU-Notfall-Verordnung geschaffen werden.
Infos und Anmeldung: https://eveeno.com/814287402