
Planungsrecht aktuell – Modul 3: Lärmschutz in der Bauleitplanung
Der Umgang mit Gewerbelärm ist aufgrund der restriktiven Regelungen der Technischen Anleitung Lärm vor allen Dingen in den Ballungsräumen anspruchsvoll, insbesondere in enger Nachbarschaft von gewerblichen Nutzungen und Wohnen. Nachdem die in den vergangenen beiden Legislaturperioden diskutierte „Experimentierklausel“ der TA Lärm, die unter bestimmten Umständen und mit kompensierenden Maßnahmen erstmals passiven Lärmschutz für die heranrückende Wohnbebauung ermöglichen sollte, als gescheitert betrachtet werden muss, eröffnet der Gesetzgeber den Gemeinden künftig in einer weitgehend unbestimmten Regelung die Möglichkeit, in begründeten Fällen im Rahmen der Bauleitplanung von der TA Lärm abzuweichen.
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