Die drohenden Sozialkürzungen sind aus kommunaler Perspektive nicht geeignet, die aktuellen Probleme zu lösen
Vertreter*innen des Bundeskanzleramts, mehrerer Ministerien, der Bundesländer und kommunaler Spitzenverbände schlagen in einem aktuellen Arbeitspapier massive Einschnitte in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe (SGB IX) und dem Unterhaltsvorschuss vor. Unter dem Deckmantel von Effizienz und Kostendämpfung zielen diese Vorschläge auf eine fundamentale Reduzierung von Rechtsansprüchen und Qualitätsstandards ab.
Der Arbeitskreis Soziales, in dem sich 27 kommunale Sozial- und Jugenddezernent*innen sowie Bürgermeister*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vernetzen, erklärt dazu:
Die finanzielle Situation der Kommunen ist dramatisch, weil Bund und Länder immer neue Rechtsansprüche beschließen, ohne den Kommunen gleichzeitig die dafür notwendige finanzielle Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Handlungsfähige Kommunen sind aber der Garant und das Rückgrat einer funktionierenden Demokratie.
Bei den Sozialleistungen, die von der kommunalen Ebene getragen werden, ist dringender Reformbedarf vorhanden, ein „weiter so“ darf es nicht geben. Es braucht weniger Bürokratie, dafür mehr Optimierung und Effizienz, bspw. durch mehr digitale und moderne Leistungen. Die vorliegenden Vorschläge werden aber zu einem noch größeren Schaden für die Städte und Gemeinden führen, als zu einer ernsthaften Entlastung. Es ist nicht im Interesse der Kommunen, die kommunalen Haushalte auf Kosten von Alleinerziehenden, Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen zu sanieren. Die Vorschläge können weder zu einer kurzfristigen noch zu einer strukturellen Entlastung der kommunalen Kassen beitragen. Es irritiertzudem, dass eine innerverbandliche Diskussion bei den Kommunalen Spitzenverbänden zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe bisher nicht stattgefunden hat.
Bei den Vorschlägen der Arbeitsgruppe stechen einige besonders heraus:
- Verschieben des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung: Die Verschiebung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, der ab August 2026 gilt, würde das Vertrauen zwischen den staatlichen Ebenen massiv erschüttern. Kommunen sind bei der dafür benötigten Infrastruktur und den Personalplanungen bereits seit Jahren in Vorleistung gegangen, ein Aufschub wäre daher fatal. Von Ganztagsbetreuung profitieren Schulkinder, Eltern und auch die Wirtschaft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Höhe der Einkommenssteuer.
- Verzicht auf Qualitätsstandards in der Kita-Förderung: Die Bereitstellung von Bundesgeldern bei gleichzeitigem Verzicht auf Qualitätsstandards und Kontrolle führen zu weniger Personal, geringerer Betreuungszeit und sinkender Qualität. In der Folge wird mehr Betreuung zu Hause übernommen werden.
- Kürzung des Unterhaltsvorschusses: Der seit 2017 bestehende Anspruch für Minderjährige soll nur noch für Kinder bis maximal 12 Jahre gelten und auf eine maximale Bezugsdauer von sechs Jahren begrenzt werden. Dies würde die finanzielle Situation vieler Alleinerziehender und ihrer Kinder verschärfen – einer Gruppe, die bereits überproportional armutsgefährdet ist. Für die Kommunen wären Folgekosten zu erwarten.
- Streichung der Unterstützung für Care Leaver: Die seit 2021 geltende Nachbetreuung für junge Volljährige nach § 41a SGB VIII soll vollständig abgeschafft werden. Hilfen für junge Menschen, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen konnten – derzeit bis 21 Jahre, in begründeten Fällen bis 25 Jahre – sollen zudem stärker ins Ermessen der Jugendämter gestellt werden. Diese doppelte Schwächung trifft junge Menschen in einer Krisensituation besonders hart, das kommunale Risiko für Folgekosten für mehr Wohnungslosigkeit steigt.
- Ungleichbehandlungen minderjähriger Ausländer: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sollen ab 16 Jahren nicht mehr in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen des Asylsystems untergebracht werden. Der Entfall dieser Schutzstandards der Jugendhilfe wird zusätzlich benötigte Integrationsfolgekosten für die Kommunen nach sich ziehen.
Insgesamt sollen die bestehenden Infrastrukturen zukünftig mehr Aufgaben übernehmen. Das Problem dabei ist jedoch: Die kommunale Infrastruktur ist vielerorts bereits überlastet oder marode. Dies ist eine Folge jahrzehntelanger fehlender Investitionen.
Die angedachten Maßnahmen sind drastische Eingriffe, die kurzfristig die Bilanzen der Kommunen verbessern sollen. Zunehmende Wohnungslosigkeit von Jugendlichen, Mütter, die aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden und schlechtere Bildungschancen für Kinder mit Behinderung – all diese Härten werden in den Kommunen zutage treten und deutliche Folgekosten mit sich bringen.
Kommunen sind aber Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Für gute und gerechte Bedingungen für das Aufwachsen aller Kinder und Teilhabe für alle, brauchen die Kommunen eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund und die Länder. Dafür braucht es stattdessen:
- Kommunen müssen bei der Ganztagsbetreuung unterstützen werden: Viele Kommunen haben den Ganztag seit Jahren vorbereitet, doch ohne ausreichend zusätzliche Unterstützung bringt selbst eine Verschiebung des Rechtsanspruchs keine echte Entlastung. Laut einer IW-Studie fehlen weiterhin rund 150.000 Plätze bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im August. Ohne zusätzliche Unterstützung droht der Rechtsanspruch für viele Kommunen zur Überforderung zu werden. Um diese Lücken zu schließen und die Kommunen nicht allein zu lassen, muss der Bund stärker unterstützen und das „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ auf mindestens 5 Milliarden Euro erhöhen. Der Bund muss sich zudem deutlich stärker an den Betriebskosten beteiligen, mit mindestens 2 Milliarden Euro jährlich ab 2030. Das ist auch nötig, um Angebote für den Ganztag in den Schulferien zu sichern und bestehende Angebote der Jugendarbeit nicht zu verdrängen. Darüber hinaus braucht es Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung für den Ganztag.
- „Pooling“ bei Schulbegleitung und ÖPNV-Nutzung statt Fahrtdienst kann in bestimmen Fällen und bei richtiger Ausgestaltung sinnvoll sein und zu mehr Teilhabe führen. Es muss aber sichergestellt sein, dass alle Kinder ausreichend und in benötigtem Maße unterstützt werden. Ein pauschal festgeschriebener Vorrang von Pooling würde dagegen Teilhaberechte aushöhlen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde damit erschwert werden.
- Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Viele Familien scheitern an unklaren Zuständigkeiten zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe. Eine Bündelung der Leistungen mit einer einzigen Anlaufstelle kann Bürokratie abbauen und den Zugang zu Unterstützung erleichtern. Das ist grundsätzlich zu begrüßen und zügig umzusetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass inklusive Angebote tatsächlich vorhanden sind. Daran mangelt es in der Realität vielerorts erheblich. Eine Bündelung ohne ausreichende inklusive Infrastruktur würde Familien nicht entlasten, sondern im Stich lassen. Strukturreformen müssen also mit dem konsequenten Auf- und Ausbau inklusiver Angebote einhergehen.
- Ineffiziente Kontrollen abbauen: Leistungen zur Teilhabe gleichen behinderungsbedingte Nachteile aus. Sie sollten darum unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Bei der Prüfung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen stehen außerdem bürokratischer Aufwand und finanzieller Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis, da derzeit nur noch etwa 2 Prozent aller leistungsberechtigten Personen einen Eigenbeitrag zu den Kosten der Eingliederungshilfe leisten. Auch zu kurze Bewilligungszeiträume sind ineffizient: Viele Beeinträchtigungen gehen nicht weg; warum müssen die Betroffenen alle 1 bis 2 Jahre ihren einmal festgestellten Hilfebedarf nachweisen? In diesen Fällen braucht es deutliche Entlastungen, sodass nur noch bei wesentlichen Änderungen oder auf Wunsch der Leistungsberechtigten eine Überprüfung erfolgt.
- Stärkere inklusive Schulen: Inklusive Bildung gelingt überall dort, wo sie nicht als aufgezwungenes Sparmodell verstanden wird, sondern gut ausgebildete Lehrkräfte in multiprofessionellen Teams an materiell gut ausgestatteten Schulen arbeiten können. Inklusion ist kein Zugeständnis an einzelne Kinder. Sie ist ein Qualitätsmerkmal für das gesamte Bildungssystem. Der individuelle Blick auf jedes Kind, auf seine Stärken und seinen Bedarf, kommt allen Kindern zugute. Eine Schule, die mit Vielfalt umgehen kann, ist eine bessere Schule für alle. Förderschulen sollten schrittweise in inklusive Regelschulen transformiert werden. Ihre materiellen und personellen Ressourcen – und vor allem ihre pädagogische Expertise – sollten dem gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zugutekommen. Das ist keine Abwicklung, sondern eine Investition in ein Bildungssystem, das niemanden zurücklässt.
- Strukturen vereinfachen und sozialpädagogische Kompetenz stärken: Bürokratie, Sparzwänge und unklare Zuständigkeiten behindern wirksame Hilfen. Bund, Länder und Kommunen sollten Verfahren verschlanken und Kooperationen verbessern, damit Fachkräfte mehr Zeit und Handlungsspielraum für ihre Kernaufgaben gewinnen. Sozialpädagogische Kompetenz gehört ins Zentrum der Kinder- und Jugendhilfe: Wirksame und kosteneffiziente Hilfen erfordern frühzeitige, bedarfsorientierte und abgestimmte Prozesse sowie gut qualifizierte Fachkräfte.
Beschluss BGKomm-Arbeitskreis 1 (Soziales), 26. Mai 2026
Beschluss BGKomm Vorstandsitzung, 03. Juni 2026